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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 22. April 2026 · Geltungsbereich: https://gruenup.at · Anwendbares Recht: österreichisches Recht

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen GrünUp, Inhaber Laszlo Fülöp, Thonebenstraße 16, 8102 Semriach (nachfolgend „GrünUp“) und seinen Kunden.

(2) Unsere AGB gelten gegenüber:

  • Unternehmern im Sinne des § 1 UGB,
  • juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (Business-to-Business, „B2B“),
  • Verbrauchern im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 2 KSchG, die uns auf direkte Anfragekontaktieren (Business-to-Consumer, „B2C“).

(3) Wir betreiben keinen Online-Shop. Ein Vertragsschluss über unsere Website gruenup.at ist ausgeschlossen. Sämtliche Bestellungen erfolgen ausschließlich auf direkte Anfrage (per E-Mail, Telefon oder persönlich).

(4) Abweichenden, entgegenstehenden oder ergänzenden Geschäftsbedingungen unserer Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.

(5) Bei bestehenden Rahmenverträgen mit Wiederverkäufern (insbesondere Transgourmet Österreich GmbH) gehen die Bestimmungen des jeweiligen Rahmenvertrags diesen AGB vor, soweit sie mit ihnen nicht vereinbar sind.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Präsentation unserer Produkte auf gruenup.at sowie in sonstigen Medien stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Anfrage.

(2) Der Kunde gibt ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags ab, indem er uns eine Bestellanfrage per E-Mail (info@gruenup.at), per Telefon (+43 664 4352780) oder persönlich übermittelt.

(3) Der Kaufvertrag kommt zustande, sobald wir die Bestellung schriftlich (per E-Mail) bestätigen oder die Ware liefern. Bei Ab-Hof-Verkauf an Laufkundschaft kommt der Vertrag mit Übergabe der Ware und gleichzeitiger Zahlung zustande.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Unsere Preise verstehen sich in Euro zzgl. 10 % gesetzlicher Umsatzsteuer gemäß § 10 Abs. 2 UStG in Verbindung mit Anlage 1 zu § 10 UStG (ermäßigter Steuersatz für Lebensmittel), soweit nicht anders angegeben.

(2) Verpackungs-, Versand- und Lieferkosten sind in den Preisen nicht enthalten und werden nach individueller Vereinbarung gesondert ausgewiesen.

(3) Zahlungsbedingungen: Sofern im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart wurde, gilt Zahlung innerhalb von 14 Tagen netto ab Rechnungsdatum ohne Abzug.

(4) Zulässige Zahlungsarten:

  • Überweisung auf unser Geschäftskonto (Angaben auf der Rechnung)
  • Barzahlung bei Lieferung oder Abholung (wird durch Quittung bestätigt)

(5) Verzug: Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verrechnen (gegenüber Unternehmern gemäß § 456 UGB 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz; gegenüber Verbrauchern gemäß § 1333 ABGB 4 % p.a.). Die Geltendmachung weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

(6) Bei wiederholtem Zahlungsverzug behalten wir uns vor, weitere Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Barzahlung durchzuführen.

§ 4 Lieferung und Liefergebiet

(1) Liefergebiet: GrünUp liefert ausschließlich innerhalb der Steiermark. Lieferungen in andere Bundesländer oder ins Ausland erfolgen nur in Sonderfällen nach gesonderter Vereinbarung.

(2) Lieferbedingungen: Lieferzeiten, -tage und -kosten werden individuell nach Vereinbarung zwischen den Parteien festgelegt. Vereinbarte Liefertermine sind Zielvorgaben; verbindlich nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zusage.

(3) Chargennummer: Jede Lieferung wird mit einer eindeutigen Chargennummer versehen, die auf dem Lieferschein bzw. der Produktverpackung ersichtlich ist. Der Kunde ist verpflichtet, die Chargennummer in seiner eigenen Wareneingangs- und Rückverfolgbarkeitsdokumentation zu erfassen und aufzubewahren (Lebensmittelrückverfolgbarkeit gemäß Art. 18 VO (EG) Nr. 178/2002).

(4) Gefahrenübergang: Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe an den Kunden oder eine vom Kunden beauftragte Person auf den Kunden über. Bei Versand geht die Gefahr mit der Übergabe an den Transportführer über.

§ 5 Ab-Hof-Verkauf an Endverbraucher (Laufkundschaft)

(1) GrünUp bietet am Betriebsstandort Thonebenstraße 16, 8102 Semriach, einen direkten Ab-Hof-Verkauf an. Die Öffnungszeiten werden vor Ort oder auf Nachfrage bekannt gegeben.

(2) Der Vertragsschluss erfolgt mit Übergabe der Ware und gleichzeitiger Barzahlung. Eine Bestätigung erfolgt durch Quittung bzw. Kassenbeleg.

(3) Für den Ab-Hof-Verkauf an Verbraucher gilt die gesetzliche Gewährleistung nach §§ 922 ff. ABGB in Verbindung mit dem Verbrauchergewährleistungsgesetz (VGG).

(4) Da es sich bei Mikrogrün um schnell verderbliche Ware handelt, wird der Kunde gebeten, die Ware bei Übergabe auf äußere Mängel zu prüfen. Erkennbare Mängel sollen vor Verlassen des Verkaufsorts gerügt werden.

§ 6 Zusammenarbeit mit Transgourmet (Graz-Zentrale)

(1) Lieferungen im Rahmen der Rahmenvereinbarung mit der Transgourmet Österreich GmbH erfolgen an die Zentrallagerstelle Graz. Eigentum und Gefahr gehen mit Übergabe am vereinbarten Zentrallagerstandort auf Transgourmet über.

(2) Die Bestimmungen des zwischen GrünUp und Transgourmet abgeschlossenen Rahmenvertrags gehen im Verhältnis zwischen GrünUp und Transgourmet diesen AGB vor, soweit sie mit ihnen nicht vereinbar sind. Diese AGB finden insoweit nur ergänzende Anwendung.

(3) Gegenüber Endabnehmern der Transgourmet (z.B. Restaurants, Hotels, Kantinen) bestehen keine direkten Vertragsbeziehungen mit GrünUp. Ansprüche dieser Endabnehmer richten sich gegen ihren unmittelbaren Vertragspartner (Transgourmet) und sind im Rahmen von deren Allgemeinen Geschäftsbedingungen geltend zu machen.

§ 7 Mängelrüge (§ 377 UGB)

(1) Im unternehmerischen Geschäftsverkehr (B2B) gelten die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß § 377 UGB. Der Kunde hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen.

(2) Offene Mängel (z.B. Mengenabweichungen, sichtbare Qualitätsmängel) sind spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Übergabe schriftlich (per E-Mail an info@gruenup.at) zu rügen. Die kurze Rügefrist ist der Natur von Mikrogrün als schnell verderblicher Ware geschuldet.

(3) Die Rüge muss enthalten:

  • die Chargennummer der betroffenen Lieferung,
  • Art und Umfang des Mangels,
  • Belegfotos oder Proben,
  • das Datum der Entdeckung.

(4) Unterlässt der Kunde die rechtzeitige oder formgerechte Rüge, gilt die Ware als genehmigt (§ 377 Abs. 2 UGB). Mängelansprüche sind insoweit ausgeschlossen.

(5) Bei verdeckten Mängeln, die auch bei ordnungsgemäßer Untersuchung nicht erkennbar waren (insbesondere Kontaminationen, die nur im Labor nachweisbar sind), ist die Rüge unverzüglich nach Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von 48 Stunden nach Erlangung der Kenntnis, abzugeben.

(6) Gegenüber Verbrauchern gilt § 377 UGB nicht. Hier gelten die gesetzlichen Regelungen der §§ 922 ff. ABGB und des VGG.

§ 8 Gewährleistung und Haftung

(1) Gewährleistung: GrünUp leistet Gewähr dafür, dass die gelieferte Ware im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs frei von Mängeln ist und die zugesicherten Eigenschaften aufweist (insbesondere die Bio-Zertifizierung nach VO (EU) 2018/848, ausgestellt durch LACON GmbH, Kontrollstellen-Code AT-BIO-402, gültig bis 31.01.2027).

(2) Bei berechtigter Mängelrüge steht GrünUp zunächst das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu. Schlägt dies fehl oder ist es für den Kunden unzumutbar, kann der Kunde Preisminderung oder — bei nicht geringfügigen Mängeln — Wandlung verlangen.

(3) Haftungsbeschränkung im unternehmerischen Geschäftsverkehr (B2B):

a) GrünUp haftet gegenüber Unternehmern für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unbegrenzt.

b) Für leichte Fahrlässigkeit haftet GrünUp gegenüber Unternehmern nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den zweifachen Rechnungswert der betroffenen Lieferung, höchstens jedoch auf EUR 50.000 je Schadensfall begrenzt.

c) Für entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechungsschäden, Vertragsstrafen des Kunden gegenüber seinen Abnehmern, Produktionsausfall sowie sonstige mittelbare Schäden und Mangelfolgeschäden haftet GrünUp gegenüber Unternehmern nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

d) Die Haftungsbeschränkungen nach lit. b und c gelten nicht bei:

  • Personenschäden,
  • Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz (PHG),
  • Verletzung einer ausdrücklich übernommenen Garantie,
  • Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(4) Haftungsbeschränkung für Einsatzstoffe Dritter (Back-to-Back-Klausel): GrünUp produziert Mikrogrüne unter Verwendung von durch Dritte bereitgestellten, zertifizierten Vormaterialien (insbesondere Bio-zertifizierte Substrate, Saatgut und Düngemittel). Soweit ein Mangel der von GrünUp gelieferten Ware auf der Mangelhaftigkeit eines solchen Vormaterials beruht und dieser Mangel für GrünUp trotz Einhaltung der Prüfpflichten nach Abs. 5 nicht erkennbar war, ist die Haftung von GrünUp gegenüber Unternehmern auf den Umfang der gegenüber dem jeweiligen Vormaterialanbieter tatsächlich durchsetzbaren Regressansprüche beschränkt. Diese Beschränkung gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Personenschäden oder Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.

(5) Vertraglich geschuldeter Prüfumfang: GrünUp prüft die zum Einsatz kommenden Substrate, Saatgut und Vormaterialien vor Verwendung auf:

  • Vorliegen eines gültigen Bio-Zertifikats einer anerkannten Kontrollstelle (z.B. LACON, ABCERT, SLK),
  • visuelle Qualität und Unversehrtheit der Verpackung,
  • Übereinstimmung mit der bestellten Spezifikation.

Laboranalysen auf chemische, mikrobiologische oder radiologische Kontaminationen werden ausschließlich auf Grundlage begründeten Verdachts oder behördlicher Anordnung durchgeführt. Eine anlasslose Vollanalyse jeder Charge gehört nicht zum vertraglich geschuldeten Prüfumfang.

(6) Mitwirkungspflichten des Kunden bei Qualitätsvorfällen: Erhält der Kunde von seinen eigenen Abnehmern, von Behörden (z.B. Lebensmittelaufsicht, AGES) oder aus sonstigen Quellen Hinweise auf mögliche Qualitäts- oder Sicherheitsmängel an von GrünUp bezogenen Produkten, ist er verpflichtet, GrünUp unverzüglich und vor Einleitung eigener Rückrufmaßnahmen schriftlich zu informieren. Die Mitwirkung des Kunden an einer koordinierten Reaktion (einheitliche Kundenkommunikation, gemeinsame Rückverfolgung) ist für beide Seiten verpflichtend.

(7) Gegenüber Verbrauchern gelten die vorstehenden Haftungsbeschränkungen nur insoweit, als sie mit § 6 KSchG vereinbar sind. Die gesetzliche Haftung für Personenschäden, Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit bleibt vollumfänglich bestehen.

§ 9 Produkthaftung

(1) Die Haftung von GrünUp nach dem Bundesgesetz über die Haftung für ein fehlerhaftes Produkt (Produkthaftungsgesetz, PHG) bleibt von den Bestimmungen dieser AGB unberührt. Sie kann durch diese AGB weder ausgeschlossen noch beschränkt werden.

(2) Gegenüber Unternehmern ist die Haftung nach § 8 PHG für Sachschäden des Unternehmens ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, produkthaftungsrelevante Informationen (insbesondere Rückrufe, behördliche Beanstandungen, Verbraucherbeschwerden mit Verdacht auf Gesundheitsgefährdung) unverzüglich an GrünUp weiterzuleiten.

§ 10 Widerrufsrecht für Verbraucher

(1) Da wir keinen Online-Shop betreiben, entstehen Fernabsatzverträge im Sinne des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG) nur in Einzelfällen auf direkte Anfrage eines Verbrauchers.

(2) Gemäß § 18 Abs. 1 Z 4 FAGG besteht kein Widerrufsrecht bei Verträgen über Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde. Mikrogrüne fallen aufgrund ihrer sehr kurzen Haltbarkeit (typischerweise 5–7 Tage ab Ernte) unter diesen Ausschlusstatbestand.

(3) Bei Verträgen über andere Produkte oder Dienstleistungen (insbesondere Workshops — siehe § 12), die nicht unter einen Ausschlusstatbestand des FAGG fallen, besteht für Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen. Die Einzelheiten teilen wir dem Kunden rechtzeitig vor Vertragsschluss in einer gesonderten Widerrufsbelehrung mit.

§ 11 Eigentumsvorbehalt

(1) Im unternehmerischen Geschäftsverkehr bleibt die gelieferte Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der jeweiligen Geschäftsbeziehung Eigentum von GrünUp (einfacher Eigentumsvorbehalt).

(2) Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen aus der Weiterveräußerung an GrünUp ab (verlängerter Eigentumsvorbehalt). GrünUp nimmt diese Abtretung an.

(3) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter in die Vorbehaltsware hat der Kunde GrünUp unverzüglich schriftlich zu informieren.

§ 12 Workshops — Besondere Bedingungen

(1) Geltungsbereich: Diese Bestimmungen gelten ergänzend zu den übrigen Regelungen dieser AGB für die Buchung und Durchführung von Workshops (Lite, Pro, VIP Private, Family, Corporate, Seasonal Gift) durch GrünUp.

(2) Vertragsschluss: Die Buchungsanfrage erfolgt über unsere Website oder per E-Mail. Der Vertrag kommt mit unserer schriftlichen Bestätigung (per E-Mail) zustande.

(3) Mindestteilnehmerzahl und Maximalteilnehmerzahl. Für die Durchführung eines Workshops ist eine Mindestteilnehmerzahl von 4 Personen erforderlich — mit einer Ausnahme: bei Corporate-Workshops beträgt die Mindestteilnehmerzahl 6 Personen aufgrund des spezifischen Team-Formats und der erweiterten Inhalte (Teambuilding-Übungen, Vortrag, Team-Kompetenz-Zertifikat).

Die Maximalteilnehmerzahl variiert je nach Workshop-Format (siehe tier-spezifische Angaben auf gruenup.at/workshop):

  • Lite: max. 6 Personen
  • Pro: max. 8 Personen
  • VIP Private: max. 6 Personen (private Gruppen-Buchung)
  • Family: max. 8 Personen (Erwachsene + Kinder gemeinsam)
  • Corporate: max. 12 Personen
  • Seasonal Gift: max. 6 Personen

Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl innerhalb der Anmeldefrist erfolgt die Absage des Workshops gemäß § 12 Abs. 8 lit. f (Nichtzustandekommen).

(4) Preise und Zahlung: Die aktuellen Preise je Workshop-Format sind auf gruenup.at/workshop einsehbar. Sämtliche Workshop-Preise verstehen sich inklusive 10 % Umsatzsteuer. Die Zahlung erfolgt — sofern im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart ist — am Tag des Workshops in bar (gegen Quittung) oder per Überweisung spätestens am Workshop-Tag.

(5) Stornobedingungen durch den Teilnehmer (Lite, Pro, Family, Seasonal Gift):

Zeitpunkt des StornosRückerstattung
Mehr als 30 Tage vor Workshop-Termin100 %
14 bis 30 Tage vor Workshop-Termin70 %
7 bis 13 Tage vor Workshop-Termin50 %
Weniger als 7 Tage / No-Show0 %

(6) Stornobedingungen VIP Private (dedizierter Termin, nicht anderweitig besetzbar):

Zeitpunkt des StornosRückerstattung
Mehr als 30 Tage vor Workshop-Termin100 %
14 bis 30 Tage vor Workshop-Termin50 %
Weniger als 14 Tage / No-Show0 %

(7) Stornobedingungen Corporate:

Zeitpunkt des StornosRückerstattung
Mehr als 30 Tage vor Workshop-Termin100 %
14 bis 30 Tage vor Workshop-Termin50 %
Weniger als 14 Tage / No-Show0 %

(8) Bedingte Zahlungsabwicklung bei Workshop-Anmeldungen:

(a) Zahlungsautorisierung. Mit der Online-Anmeldung zu einem Workshop erteilt der Teilnehmer eine Zahlungsautorisierung. Das Zahlungsmittel wird über unseren Zahlungsdienstleister Stripe autorisiert und tokenisiert gespeichert. Die tatsächliche Abbuchung erfolgt jedoch nicht bei der Anmeldung, sondern erst bei Zustandekommen des Workshops (Erreichen der Mindestteilnehmerzahl gemäß § 12 Abs. 3 innerhalb der kommunizierten Anmeldefrist).

(b) Starke Kundenauthentifizierung. Die Zahlungsautorisierung erfolgt über ein sicheres Verfahren mit starker Kundenauthentifizierung (z. B. 3D-Secure-Bestätigung) gemäß den anwendbaren gesetzlichen Vorgaben. Diese Authentifizierung dient ausschließlich der Validierung des Zahlungsmittels — es erfolgt dabei keine Abbuchung.

(c) Zeitpunkt der Abbuchung. Die Abbuchung des Workshop-Preises erfolgt frühestens 24 Stunden vor Beginn des Workshops und nur dann, wenn der Workshop zustande kommt. Der Teilnehmer erhält vor der Abbuchung eine Benachrichtigung per E-Mail.

(d) Kostenlose Stornierung vor Abbuchung. Solange das Zahlungsmittel noch nicht belastet wurde, kann der Teilnehmer seine Anmeldung ohne Stornogebühr zurückziehen. Hierzu stellt GrünUp einen persönlichen Stornierungs-Link per E-Mail bereit, der bis zum Zeitpunkt der Abbuchung gültig ist.

(e) Stornierung nach Abbuchung. Nach erfolgter Abbuchung des Zahlungsmittels gelten die Storno-Bedingungen gemäß § 12 Abs. 5 bis 7 (tier-spezifische Storno-Tabellen).

(f) Nichtzustandekommen des Workshops. Kommt der Workshop nicht zustande (insbesondere bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl), erfolgt keine Abbuchung des Zahlungsmittels. Der Teilnehmer hat die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen freiwillig eine der folgenden Optionen zu wählen:

  1. einen angebotenen Ersatztermin im selben oder einem anderen Workshop-Format anzunehmen (gegebenenfalls mit Preis-Differenz-Ausgleich oder -Gutschrift);
  2. einen GrünUp-Gutschein in Höhe des ursprünglichen Workshop-Preises zu akzeptieren (Gültigkeit 3 Jahre);
  3. die Anmeldung vollständig und ohne Kosten zurückzuziehen.

Wählt der Teilnehmer innerhalb von 14 Tagen keine der Optionen, gilt die Anmeldung als zurückgezogen — es entstehen für beide Seiten keine gegenseitigen Ansprüche.

(g) FAGG. Gemäß § 18 Abs. 1 Z 4 FAGG besteht kein Widerrufsrecht für Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn ein spezifischer Termin vereinbart wurde. Ungeachtet dessen bietet GrünUp die in diesem § 12 Abs. 8 geregelte kundenfreundliche Kulanzregelung (z. B. Umbuchung, Gutscheinlösung oder kostenfreie Stornierung vor Abbuchung) an, um eine faire und transparente Abwicklung sicherzustellen.

(h) Datenschutz. Die Verarbeitung und Speicherung der Zahlungsdaten ist in unserer Datenschutzerklärung im Abschnitt "Online-Zahlungen mit Stripe" näher erläutert.

Stand: 2026-04-23, Review-Freigabe durch Mag. Eszter Sieber-Fazakas, Fürst-Recht.

(9) Stornobedingungen durch GrünUp: Sagt GrünUp einen Workshop ab (z.B. wegen Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl, Erkrankung der Workshop-Leitung, höherer Gewalt), erhält der Teilnehmer wahlweise eine vollständige Erstattung bereits geleisteter Zahlungen oder einen Ersatztermin ohne Mehrkosten.

(10) Höhere Gewalt: Im Falle höherer Gewalt (z.B. behördliche Anordnungen, Epidemien, Unwetter, Feuer, Naturkatastrophen) sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bereits geleistete Zahlungen werden vollständig erstattet oder einvernehmlich auf einen Ersatztermin übertragen.

(11) Krankheit des Teilnehmers: Bei ärztlich bescheinigter Verhinderung des Teilnehmers erfolgt — abweichend von den Stornofristen in Abs. 5 bis 7 — eine vollständige Erstattung der geleisteten Zahlung oder die Übertragung auf einen Ersatztermin.

(12) Saatgut-Trays (Mitnahme nach Hause): Im Rahmen der Workshops (insbesondere Lite, Pro, Family) erhalten die Teilnehmer Saatgut-Trays zur Mitnahme und zum Weiterziehen zu Hause. Die Gewährleistung von GrünUp für diese Trays endet mit der Übergabe an den Teilnehmer. Für den Erfolg der weiteren Aufzucht zu Hause (Wachstum, Erntequalität, Haltbarkeit) wird keine Haftung übernommen, da der Erfolg maßgeblich von der häuslichen Pflege (Bewässerung, Licht, Temperatur) abhängt.

(13) Bildrechte: Während der Workshops können Foto- oder Videoaufnahmen für Marketingzwecke (Website, Social Media) erstellt werden. Die Teilnahme an solchen Aufnahmen ist freiwillig; der Teilnehmer kann der Aufnahme jederzeit widersprechen. Details werden zu Beginn des Workshops mündlich erläutert.

§ 13 Private Lessons (1-on-1 Einzelunterricht)

(1) Leistungsgegenstand und Abgrenzung zum Workshop

GrünUp bietet neben den Workshop-Formaten auch Private Lessons (1-on-1 Einzelunterricht) als eigenständige Dienstleistung an. Private Lessons richten sich an Einzelpersonen, die eine individuelle und persönliche Einführung in das Thema Mikrogrün und vertikale Landwirtschaft wünschen.

Rechtliche Abgrenzung: Private Lessons sind keine Freizeitveranstaltungen im Sinne des § 18 Abs. 1 Z 4 FAGG, sondern individuelle Unterrichts- und Beratungsdienstleistungen. Daher gelten für Private Lessons die regulären Verbraucher­schutz­bestim­mungen des KSchG sowie das gesetzliche Widerrufsrecht gemäß § 11 FAGG.

(2) Format, Dauer und Preis

  • Teilnehmerzahl: 1 Person (Einzelunterricht)
  • Dauer: 1 Stunde
  • Preis: EUR 199,- (inkl. 10% USt)
  • Ort: Wahlweise in der GrünUp-Farm (Thonebenstraße 16, 8102 Semriach) oder online via Videokonferenz
  • Terminvereinbarung: nach individueller Abstimmung

(3) Zahlungsmodalitäten

Im Unterschied zu Workshops (bedingte Zahlung gemäß § 12 Abs. 8) erfolgt bei Private Lessons eine sofortige Zahlung im Rahmen der Online-Buchung über Stripe. Der Betrag wird bei der Buchung direkt abgebucht. Eine starke Kundenauthentifizierung (3D-Secure) erfolgt gemäß den anwendbaren gesetzlichen Vorgaben.

(4) Widerrufsrecht (§ 11 FAGG)

Der Teilnehmer hat das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses (d.h. der Online-Buchung).

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie GrünUp (info@gruenup.at oder schriftlich an die Adresse unter § 1) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. per E-Mail, Brief oder über das Kontaktformular) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs: Im Falle eines Widerrufs erstattet GrünUp unverzüglich (spätestens binnen 14 Tagen) alle geleisteten Zahlungen. Für die Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das der Teilnehmer bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat.

(5) Ausnahme vom Widerrufsrecht

Das Widerrufsrecht erlischt gemäß § 18 Abs. 1 Z 1 FAGG, wenn die Dienstleistung vollständig erbracht wurde und der Teilnehmer vor Vertragsabschluss ausdrücklich zugestimmt hat, dass GrünUp mit der Ausführung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Ausführung sein Widerrufsrecht verliert.

Der Teilnehmer wird bei der Online-Buchung ausdrücklich darauf hingewiesen und muss diese Zustimmung durch separates Anklicken (nicht durch vorangekreuzte Checkboxen) bestätigen, wenn die Private Lesson vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist stattfinden soll.

(6) Stornierung durch den Teilnehmer (nach Widerruf-Ausschluss)

Sollte das Widerrufsrecht gemäß Abs. 5 ausgeschlossen sein (Terminvereinbarung innerhalb der 14-Tage-Frist), gelten folgende Storno-Bedingungen:

  • Bis 72 Stunden vor dem Termin: volle Rückerstattung
  • 24-72 Stunden vor dem Termin: 50% Rückerstattung
  • Weniger als 24 Stunden vor dem Termin: keine Rückerstattung (außer bei ärztlich bescheinigter Verhinderung — dann Terminverschiebung auf Ersatztermin)

(7) Nichtdurchführung durch GrünUp

Wird die Private Lesson aus von GrünUp zu vertretenden Gründen nicht durchgeführt (z. B. kurzfristige Erkrankung des Unterrichtenden), erfolgt entweder eine kostenlose Terminverschiebung oder eine vollständige Rückerstattung — nach Wahl des Teilnehmers.

(8) Datenschutz

Die Verarbeitung der Anmelde- und Zahlungsdaten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung, insbesondere im Abschnitt „Online-Zahlungen mit Stripe".

Stand: 2026-04-23. Eine abschließende anwaltliche Prüfung durch Mag. Eszter Sieber-Fazakas (Fürst-Recht) ist eingeleitet; etwaige Anpassungen werden zeitnah eingepflegt.

§ 14 Gutscheine

(1) Gutschein-Kauf

GrünUp bietet auf der Website (gruenup.at/gutschein) den Erwerb von Gutscheinen an. Diese können für folgende Leistungen eingelöst werden:

  • Workshop-Teilnahme (alle Formate gemäß § 12)
  • Private Lesson (§ 13)
  • Produkte aus dem GrünUp-Sortiment (sofern sie über die Website bestellbar sind)

(2) Verfügbare Beträge

Gutscheine sind in festen Beträgen erhältlich: EUR 19, EUR 49, EUR 69, EUR 99, EUR 199 sowie in einem individuell wählbaren Wunschbetrag zwischen EUR 10 und EUR 500.

Die Stückzahl ist nicht begrenzt — Kunden können beliebig viele Gutscheine in einer Bestellung erwerben.

(3) Zahlungsmodalitäten

Der Gutschein-Kauf erfolgt über eine sofortige Zahlung via Stripe. Der Betrag wird bei der Bestellung direkt abgebucht. Eine starke Kundenauthentifizierung (3D-Secure) erfolgt gemäß den anwendbaren gesetzlichen Vorgaben.

(4) Zustellung des Gutscheins

Nach erfolgreicher Zahlung erhält der Käufer eine E-Mail mit:

  • Einem eindeutigen Gutschein-Code (14 Zeichen, alphanumerisch)
  • Einem ausdruckbaren Gutschein-PDF mit Design
  • Informationen zur Einlösung

Die E-Mail wird an die im Bestellvorgang angegebene E-Mail-Adresse gesendet. Der Käufer ist für die korrekte Angabe der Adresse und ggf. die Weiterleitung an den Beschenkten verantwortlich.

(5) Gültigkeit

Gutscheine sind 3 Jahre ab Ausstellungsdatum gültig. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer verliert der Gutschein seine Einlösbarkeit gemäß § 1486a ABGB (Verjährung). Das Ausstellungsdatum ist auf dem Gutschein vermerkt.

(6) Einlösung

Der Gutschein-Inhaber (nicht notwendigerweise der ursprüngliche Käufer) kann den Gutschein auf gruenup.at bei der Buchung eines Workshops, einer Private Lesson oder beim Kauf eines Produkts einlösen. Hierfür wird der Gutschein-Code im Buchungs- oder Bestellvorgang eingegeben.

Verrechnungsregeln:

  • Ist der Rechnungsbetrag gleich dem Gutscheinwert: keine weitere Zahlung erforderlich
  • Ist der Rechnungsbetrag niedriger als der Gutscheinwert: der Restbetrag verfällt (keine Barauszahlung, keine Teilung auf mehrere Buchungen)
  • Ist der Rechnungsbetrag höher als der Gutscheinwert: die Differenz ist per Stripe-Zahlung zu entrichten

(7) Kombination und Teilung

  • Kombination mehrerer Gutscheine: pro Buchung kann maximal ein Gutschein eingelöst werden
  • Kombination mit Rabattcodes: nicht möglich (Gutscheine und sonstige Rabatte schließen sich gegenseitig aus)
  • Teilung eines Gutscheins: nicht möglich — der gesamte Wert des Gutscheins wird bei der Einlösung verwendet

(8) Nicht-Einlösung bei Workshop-Absage

Wird ein Workshop, für den ein Gutschein eingelöst wurde, gemäß § 12 Abs. 8 lit. f wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl abgesagt, wird der Gutschein-Status auf „unbenutzt" zurückgesetzt. Der Gutschein bleibt für die restliche Gültigkeitsdauer nutzbar.

Im Falle einer Absage durch den Teilnehmer gemäß § 12 Abs. 8 lit. d (kostenlose Stornierung vor Abbuchung) wird der Gutschein ebenfalls auf „unbenutzt" zurückgesetzt.

Bei einer Stornierung nach Abbuchung (§ 12 Abs. 8 lit. e) gilt die Storno-Tabelle — der Restbetrag, soweit er aus dem Gutschein stammt, wird gemäß den Storno-Bedingungen verrechnet und der Gutschein verliert seine Einlösbarkeit.

(9) Widerrufsrecht beim Gutschein-Kauf

Gemäß § 11 FAGG haben Verbraucher das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen den Gutschein-Kauf zu widerrufen. Das Widerrufsrecht erlischt, wenn der Gutschein bereits eingelöst wurde.

Zur Ausübung des Widerrufsrechts gelten die Bestimmungen in § 13 Abs. 4 entsprechend.

(10) Verlust oder Diebstahl des Gutscheins

GrünUp übernimmt keine Haftung für verlorene oder gestohlene Gutscheine. Bei Nachweis des ursprünglichen Kaufs (z. B. durch Vorlage der Rechnung oder der Bestell-E-Mail) kann GrünUp auf Kulanzbasis einen Ersatz-Gutschein ausstellen — ein Rechtsanspruch darauf besteht jedoch nicht.

(11) Steuerliche Behandlung

Gutscheine gelten gemäß § 1 Abs. 1 UStG als Einzweck-Gutschein, da der Ort der Leistung (Österreich) und die geschuldete Umsatzsteuer (10%) bereits bei Ausstellung feststehen. Die Umsatzsteuer entsteht somit bereits bei Verkauf des Gutscheins, nicht erst bei Einlösung.

Stand: 2026-04-23. Eine abschließende anwaltliche Prüfung durch Mag. Eszter Sieber-Fazakas (Fürst-Recht) ist eingeleitet; etwaige Anpassungen werden zeitnah eingepflegt.

§ 15 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit Geschäftsbeziehungen, Anfragen und Workshop-Buchungen erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung, abrufbar unter https://gruenup.at/datenschutz.

§ 16 Gerichtsstand und anwendbares Recht

(1) Anwendbares Recht: Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Gerichtsstand im unternehmerischen Geschäftsverkehr (B2B): Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit einem zwischen GrünUp und einem Unternehmer geschlossenen Vertrag wird die ausschließliche Zuständigkeit der sachlich zuständigen Gerichte in Graz vereinbart.

(3) Gerichtsstand gegenüber Verbrauchern: Gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 2 KSchG gilt der gesetzliche Gerichtsstand. § 14 KSchG bleibt unberührt.

(4) EU-Online-Streitbeilegung: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ erreichbar ist. Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 17 Höhere Gewalt und externe Ereignisse

(1) Höhere Gewalt:Keine Partei haftet für die Nichterfüllung oder verzögerte Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten, soweit diese auf Umständen beruht, die außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle liegen („Höhere Gewalt“). Zu solchen Umständen zählen insbesondere, aber nicht abschließend:

  • Naturereignisse (Unwetter, Überschwemmung, Brand, Sturm, langanhaltende Trockenheit),
  • Epidemien, Pandemien sowie damit verbundene behördliche Maßnahmen,
  • behördliche oder gerichtliche Anordnungen (Betriebsschließung, Einfuhr- oder Ausfuhrverbote),
  • Streiks oder sonstige kollektive Arbeitskampfmaßnahmen bei GrünUp oder wesentlichen Vorlieferanten,
  • Ausfall wesentlicher Vormateriallieferanten infolge von Produkt- oder Zertifizierungsmängeln, behördlichen Sanktionen oder Insolvenz,
  • Stromausfall von mehr als 24 Stunden, Ausfall kritischer technischer Infrastruktur,
  • kriegerische Auseinandersetzungen, Terrorakte, Cyberangriffe auf kritische Infrastruktur.

(2) Informationspflicht: Die von Höherer Gewalt betroffene Partei wird die andere Partei unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen nach Kenntniserlangung, über das Ereignis, dessen voraussichtliche Dauer und die betroffenen Leistungspflichten schriftlich informieren.

(3) Ruhen der Leistungspflichten: Für die Dauer des Ereignisses der Höheren Gewalt ruhen die betroffenen Leistungspflichten. Liefertermine verlängern sich um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Vertragsstrafen, Verzugszinsen oder Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder Verzögerung sind während dieser Zeit ausgeschlossen, ebenso Ansprüche des Kunden gegenüber seinen eigenen Abnehmern, die auf GrünUp überwälzt werden sollen.

(4) Rückwirkungsschaden durch Lieferantenausfall: Beruht das Ereignis der Höheren Gewalt auf einem Ausfall oder einer Mangelhaftigkeit bei einem Vorlieferanten von GrünUp (insbesondere Substrat-, Saatgut- oder Düngemittelanbieter), gilt dies ausdrücklich als Fall der Höheren Gewalt im Sinne dieser Bestimmung, sofern der Ausfall für GrünUp nicht vorhersehbar war und nicht durch zumutbare Maßnahmen (einschließlich Einsatz alternativer Vorlieferanten) abwendbar ist.

(5) Kündigungsrecht nach Dauerhaftigkeit: Dauert das Ereignis der Höheren Gewalt länger als 60 Kalendertage ohne absehbares Ende, sind beide Parteien berechtigt, den betroffenen Einzelvertrag bzw. die betroffene Einzelbestellung durch schriftliche Erklärung zu kündigen. Rahmenverträge bleiben davon unberührt, sofern sie eigene Regelungen enthalten. Bereits erbrachte Teilleistungen werden anteilig vergütet.

(6) Kooperationspflicht: Die Parteien verpflichten sich, im Falle Höherer Gewalt einvernehmlich an einer Lösung mitzuwirken, die die gegenseitigen Interessen angemessen berücksichtigt. GrünUp wird den Kunden über den Fortschritt der Wiederherstellung regelmäßig informieren und, soweit möglich, Alternativlösungen (z.B. Teillieferungen, Ersatzsortimente) anbieten.

(7) Abgrenzung: Die Bestimmungen dieses § 17 gehen den allgemeinen Haftungsregelungen (§ 8) vor, soweit sie eine abweichende Regelung für Ereignisse Höherer Gewalt enthalten. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit bleibt unberührt.

§ 18 Schlussbestimmungen

(1) Schriftform: Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für die Abbedingung der Schriftform selbst. E-Mail erfüllt das Schriftformerfordernis.

(2) Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige wirksame und durchführbare Regelung, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.

(3) Änderungen der AGB: GrünUp behält sich vor, diese AGB bei Bedarf zu ändern. Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in geeigneter Form (z.B. per E-Mail oder durch Hinweis auf gruenup.at) mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die geänderten AGB als angenommen. Auf diese Rechtsfolge werden wir bei Mitteilung gesondert hinweisen.

(4) Stand und Geltung: Diese AGB sind gültig ab dem 22. April 2026.

Änderungshistorie

  • 2026-04-22 — Erstveröffentlichung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.